Rigiblick
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Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rigiblick · Gültig ab: 1. Februar 2026 · Stand: 10. März 2026

1. Definitionen

In diesen AGB haben folgende Begriffe die nachstehende Bedeutung:

2. Annahme der Bedingungen

Durch die Erteilung eines Mandats an Rigiblick – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln – erklärt sich der Mandant mit diesen AGB einverstanden. Die AGB gelten auch für künftige Mandate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Diese Bedingungen setzen voraus, dass der Mandant handlungsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist oder von einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person vertreten wird.

3. Leistungsbeschreibung

Rigiblick erbringt erbrechtliche Beratungs- und Dokumentationsleistungen in den Bereichen: Nachlassplanung für Expatriates (CHF 490), Verwaltung von Erbengemeinschaften (CHF 900) sowie Nachlass- und Philanthropieplanung (CHF 2'850). Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelmandat schriftlich festgehalten.

Unsere Leistungen sind auf die Beratung und Dokumentation beschränkt. Gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten ist nicht Bestandteil der Standardleistungen und bedarf einer separaten Vereinbarung.

4. Mandatsbegründung und -dokumentation

Jedes Mandat wird mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung begründet, die Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Dauer enthält. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Änderungen des Mandatsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Seiten.

5. Pflichten des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich:

Rigiblick haftet nicht für Mängel in der Beratung, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Mandanten beruhen.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Honorare für Standardleistungen sind in CHF ausgewiesen und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern Rigiblick der MWST-Pflicht unterliegt. Reisekosten und externe Auslagen werden nach Aufwand berechnet und separat ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen. Rigiblick behält sich vor, bei nicht bezahlten Honoraren die weitere Leistungserbringung zu sistieren.

7. Mandatsspezifische Bedingungen

Für die Nachlassplanung mit philanthropischer Integration gilt zusätzlich: Periodische Überprüfungen werden als separate Leistungen vereinbart und nach Aufwand honoriert. Für die Verwaltung von Erbengemeinschaften gilt: Bei wesentlich erweitertem Umfang (mehr als fünf Beteiligte oder ungewöhnlich komplexe Vermögenslage) kann ein angepasstes Honorar vereinbart werden.

8. Geistiges Eigentum

Alle von Rigiblick erstellten Dokumente, Entwürfe und Analysen sind urheberrechtlich geschützt. Der Mandant erhält das Recht zur persönlichen Nutzung der im Mandatsverhältnis erstellten Unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

9. Haftungsausschluss und -beschränkung

Rigiblick haftet für Schäden aus fehlerhafter Beratung nur im Umfang der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Beratung durch Rigiblick ersetzt nicht die Überprüfung durch Fachleute anderer Gebiete (z. B. Steuerberater, Notare, ausländische Anwälte). Wir leisten keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.

10. Kündigung und Beendigung

Beide Parteien können das Mandatsverhältnis jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Rigiblick ist berechtigt, das Mandat fristlos niederzulegen, wenn der Mandant trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder wenn schwerwiegende Interessenkonflikte entstehen.

11. Vertraulichkeit

Rigiblick unterliegt dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gemäss Art. 13 BGFA. Alle Mandatsinformationen werden vertraulich behandelt. Ausnahmen bestehen nur bei gesetzlicher Pflicht zur Offenlegung. Auch nach Beendigung des Mandats bleibt die Vertraulichkeit gewahrt.

12. Streitbeilegung

Diese AGB und alle aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Streitigkeiten unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Chur, Kanton Graubünden. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte streben beide Parteien eine einvernehmliche Lösung an.

13. Salvatorische Klausel und Änderungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Rigiblick behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website abrufbar. Für laufende Mandate gilt die bei Mandatsbeginn gültige Version.

14. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an: