Architektur Erbe

Erbrecht · Chur · Schweiz

Ihr Erbe.
Gut geordnet.

Rigiblick begleitet Familien und Privatpersonen in der Schweiz bei der persönlichen Nachlassplanung – einfühlsam, diskret und fachkundig.

Reichsgasse 34, 7000 Chur

Unsere Leistungen

Drei klar umrissene Leistungsbereiche, die den wesentlichen Fragen rund um Erbe und Nachlass Rechnung tragen.

Nachlassplanung für Expatriates

Nachlassplanung für Expatriates

Massgeschneiderte Beratung für ausländische Staatsangehörige in der Schweiz – Jurisdiktionsfragen, internationale Testamentsabstimmung und Schweizer Erbrechtsplanung.

  • Rechtswahl unter IPR
  • Anerkennung ausländischer Testamente
  • Abstimmung mit Heimatrecht
CHF 490 Anfragen
Erbengemeinschaft

Verwaltung der Erbengemeinschaft

Rechtliche Begleitung und Vertretung von Miterben in der ungeteilten Erbengemeinschaft – von der Erstbestandsaufnahme bis zur abschliessenden Erbteilung.

  • Entscheidungsrahmen für Miterben
  • Besprechungsmoderation
  • Vorbereitung der Erbteilung
CHF 900 Anfragen
Philanthropische Nachlassplanung

Nachlass mit Philanthropie

Ganzheitliche Nachlassgestaltung für Personen, die familiäre Nachfolge mit gemeinwohlorientiertem Engagement verbinden möchten – Stiftung, Vermächtnis oder Zweckvermögen.

  • Stiftungs- und Vermächtnisplanung
  • Steuerliche Analyse
  • Fortlaufende Überprüfung
CHF 2'850 Anfragen

Warum Rigiblick

Was unsere Arbeit von einer standardisierten Rechtsberatung unterscheidet.

Regionale Verankerung

Unser Büro in Chur kennt die Besonderheiten des Kantons Graubünden und des Schweizer Erbrechts aus langjähriger Beratungspraxis.

Mehrsprachige Kompetenz

Internationale Mandate betreuen wir in Deutsch, Englisch und Französisch – für klare Kommunikation über Grenzen hinweg.

Diskrete Begleitung

Nachlassfragen berühren das Innerste einer Familie. Wir behandeln jeden Auftrag mit der gebotenen Zurückhaltung und Vertraulichkeit.

Klare Strukturen

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur rechtsgültigen Dokumentation sorgen wir für Klarheit und Nachvollziehbarkeit in jedem Schritt.

Kontinuierliche Betreuung

Lebenssituationen verändern sich. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten über Jahre hinweg und passen die Planung bei Bedarf an.

Internationale Vernetzung

Für grenzüberschreitende Mandate arbeiten wir mit Fachleuten in verschiedenen Ländern zusammen, damit kein rechtlicher Aspekt übersehen wird.

Möchten Sie Ihren Nachlass in gute Hände geben?

Ein erstes Gespräch hilft uns, Ihre Situation zu verstehen und Ihnen aufzuzeigen, welche Schritte sinnvoll sein könnten. Wir hören zu, bevor wir handeln.

Beratungsgespräch anfragen

Häufige Fragen

Wann sollte man mit der Nachlassplanung beginnen?

Die Nachlassplanung ist keine Frage des Alters, sondern des Bedachterseins. Je früher eine klare Regelung vorliegt, desto mehr Spielraum besteht für Anpassungen im Laufe des Lebens. Erfahrungsgemäss ist ein erster Schritt sinnvoll, sobald Vermögenswerte, Familienverhältnisse oder internationale Bezüge eine gewisse Komplexität erreichen.

Was gilt für ausländische Staatsangehörige in der Schweiz?

Die Schweiz folgt beim internationalen Erbrecht grundsätzlich dem Wohnsitzprinzip. Ausländische Staatsangehörige können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ihres Heimatstaates wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist an klare Voraussetzungen gebunden und sollte sorgfältig geprüft werden, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft rechtlich?

Nach Schweizer Recht entsteht zwischen mehreren Erben automatisch eine Gemeinschaft zur gesamten Hand. Alle wesentlichen Entscheide müssen gemeinsam getroffen werden. Das kann zu Blockaden führen, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben. Eine strukturierte rechtliche Begleitung schafft Klarheit über Rechte und Pflichten und bereitet die Teilung auf sachliche Weise vor.

Kann ich philanthropische Wünsche in meinen Nachlass einbauen?

Ja, das Schweizer Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, gemeinnützige Ziele in die Nachfolge einzubinden – etwa durch Vermächtnisse, Auflagen oder die Gründung einer Stiftung. Diese Instrumente müssen jedoch gut auf die Pflichtteile der gesetzlichen Erben abgestimmt sein, um Anfechtungen zu vermeiden.

Wie läuft ein erstes Beratungsgespräch ab?

Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erfassung Ihrer Situation. Wir stellen offene Fragen, hören zu und geben Ihnen eine erste Einschätzung, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen. Es entsteht keine Verpflichtung – das Gespräch soll Ihnen helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Unsere Leistungen sind transparent bepreist: Nachlassplanung für Expatriates ab CHF 490, Erbengemeinschaftsverwaltung ab CHF 900 und ganzheitliche Nachlass- und Philanthropieplanung ab CHF 2'850. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welches Paket für Sie geeignet ist.

Unser Standort

Reichsgasse 34, 7000 Chur, Kanton Graubünden

Kontakt aufnehmen

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.

Kontaktangaben

Adresse

Reichsgasse 34
7000 Chur, Schweiz

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Donnerstag: 13:30 – 17:30 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage

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