Leistungen Rigiblick

Erbrechtliche Leistungen

Drei Leistungen,
ein Anspruch.

Jede unserer drei Leistungen richtet sich an eine spezifische Situation. Gemeinsam ist ihnen die gleiche Sorgfalt und das gleiche Verständnis für das, was auf dem Spiel steht.

Zur Startseite

Unser Beratungsansatz

Jedes Mandat beginnt mit dem Zuhören. Bevor Dokumente entstehen, verstehen wir die Situation: familiäre Konstellation, Vermögensverhältnisse, persönliche Wünsche, mögliche Spannungsfelder. Erst auf dieser Grundlage entwickeln wir Lösungen, die wirklich passen.

Unsere Beratung ist keine Einmaldienstleistung. Wer heute einen Erbvertrag abschliesst, dessen Lebenssituation sich in fünf Jahren verändert haben kann. Wir begleiten auf Wunsch langfristig und überprüfen regelmässig, ob die getroffenen Regelungen noch dem entsprechen, was gewollt ist.

Nachlassplanung Expatriates

Leistung 01

Nachlassplanung für Expatriates

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben oder arbeiten, stehen im Erbfall vor einer besonderen Herausforderung: Welches Recht gilt für ihren Nachlass? Das Schweizer IPR erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des Heimatrechts – eine Möglichkeit, die gut überlegt sein will.

Diese Leistung umfasst eine Jurisdiktionsprüfung, einen Rechtsvergleich, die Erstellung oder Anpassung eines Schweizer Nachlassplans sowie – bei Bedarf – die Koordination mit Anwältinnen und Anwälten im Heimatland.

1. Jurisdiktionsbewertung und anwendbares Recht
2. Rechtsvergleich Schweiz / Heimatrecht
3. Entwurf oder Anpassung des Schweizer Nachlassplans
4. Koordination mit heimatländischen Fachleuten

Honorar

CHF 490

Anfragen

Leistung 02

Verwaltung der Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht nach Schweizer Recht automatisch eine Gemeinschaft zur gesamten Hand. Alle Miterben müssen bei wesentlichen Entscheidungen mitwirken – das führt häufig zu Blockaden, besonders wenn Uneinigkeit über die Aufteilung des Nachlasses besteht.

Unsere Leistung begleitet die Erbengemeinschaft von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Erbteilung. Wir schaffen strukturierte Entscheidungsprozesse, moderieren Besprechungen und bereiten die rechtlichen Grundlagen für eine geordnete Aufteilung vor.

1. Inventaraufnahme und Bestandserfassung
2. Rahmensetzung für gemeinschaftliche Entscheide
3. Begleitung und Protokollierung von Sitzungen
4. Vorbereitung des Erbteilungsvertrags

Honorar

CHF 900

Anfragen
Erbengemeinschaft
Philanthropische Nachlassplanung

Leistung 03

Nachlass mit Philanthropischer Integration

Für Menschen, die ihren Nachlass nicht nur zur familiären Weitergabe, sondern auch als Ausdruck eigener Werte gestalten möchten, bietet das Schweizer Recht verschiedene Instrumente: Testamentsvermächtnisse an gemeinnützige Organisationen, die Gründung einer Stiftung, oder die Einbindung von Zweckvermögen.

Diese Leistung kombiniert persönliche Nachfolgeplanung mit dem Wunsch nach gesellschaftlichem Beitrag. Ausgangspunkt ist immer ein offenes Gespräch über das, was Ihnen wichtig ist – ohne Vorgaben oder Erwartungen.

1. Visionsgespräch über Erbe und Werte
2. Rechtliche und steuerliche Analyse der Optionen
3. Integrierter Nachlassplan mit philanthropischen Elementen
4. Dokumentation: Stiftung, Vermächtnis oder Auflage
5. Periodische Überprüfung und Aktualisierung

Honorar

CHF 2'850

Anfragen

Welche Leistung passt zu mir?

Eine Orientierungshilfe – im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, was Ihrer Situation am besten entspricht.

Ihre Situation Expatriates Erbengemeinschaft Philanthropie
Sie sind ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz
Sie haben Vermögen in mehreren Ländern
Sie sind Miterbe und die Erbengemeinschaft ist uneinig
Sie möchten eine Stiftung gründen oder ein Vermächtnis einrichten
Sie möchten Familie und gesellschaftlichen Beitrag verbinden

Professionelle Standards

Vertraulichkeit

Alle Mandatsinformationen unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Schriftliche Vereinbarungen

Jedes Mandat wird schriftlich bestätigt. Umfang und Honorar sind vor Beginn der Arbeit festgehalten.

Aktuelle Rechtskenntnisse

Das Erbrecht ist einem stetigen Wandel unterworfen. Unser Team bildet sich regelmässig fort, um aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Qualitätsprüfung

Alle Dokumente werden intern geprüft, bevor sie an Mandanten weitergegeben oder beurkundet werden.

Strukturierte Ablage

Mandantenunterlagen werden sicher aufbewahrt. Auf Wunsch benachrichtigen wir im Bedarfsfall bezeichnete Angehörige.

Periodische Überprüfung

Auf Wunsch überprüfen wir bestehende Planungen in regelmässigen Abständen und passen sie an veränderte Verhältnisse an.

Unsicher, welche Leistung die richtige ist?

Erzählen Sie uns von Ihrer Situation. Wir helfen Ihnen, den richtigen Einstieg zu finden – ohne Druck und ohne Verpflichtungen.

Gespräch anfragen