Unsere Kanzlei
Eine Kanzlei,
die bleibt.
Rigiblick wurde mit dem Anspruch gegründet, erbrechtliche Beratung so zu gestalten, wie es das Thema verdient: mit Kontinuität, Sorgfalt und dem nötigen Takt.
Zur StartseiteÜber uns
Entstehung und Auftrag
Rigiblick entstand aus der Beobachtung, dass erbrechtliche Beratung in der Schweiz häufig entweder zu technisch oder zu oberflächlich ist. Wer eine Erbschaft regeln muss – sei es die eigene oder die eines Angehörigen – steht oft vor rechtlichen, familiären und emotionalen Fragen zugleich. Darauf wollten wir eine Antwort geben, die dem gerecht wird.
Die Kanzlei ist in Chur verwurzelt und richtet ihren Blick gleichzeitig auf die Besonderheiten des internationalen Erbrechts. Graubünden, mit seiner Vielsprachigkeit und seiner geographischen Lage im Herzen Europas, ist für diese Arbeit ein idealer Standort.
Unser Auftrag ist nicht, möglichst viele Mandate zu bearbeiten, sondern jedes Mandat so zu bearbeiten, dass es langfristig Bestand hat. Nachlassplanungen, die heute rechtssicher sind, aber morgen durch veränderte Lebensumstände hinfällig werden, entsprechen nicht unserem Qualitätsanspruch.
Unsere Grundsätze
Diskretion als Grundhaltung
Was uns anvertraut wird, bleibt bei uns. Diese Haltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern eine tief verankerte berufliche Überzeugung.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Erbrechtliche Fehler korrigieren sich nicht von selbst. Wir nehmen uns die Zeit, die ein Mandat benötigt, ohne unnötige Verzögerungen.
Klare Kommunikation
Rechtliches Fachwissen entfaltet seinen Wert erst, wenn es verständlich vermittelt wird. Wir arbeiten in einer Sprache, die Mandanten nachvollziehen und vertrauen können.
Langfristige Begleitung
Ein Testament oder Erbvertrag ist kein einmaliges Dokument. Wir stehen für Revisionen und Anpassungen zur Verfügung, wenn das Leben neue Richtungen einschlägt.
Das Team
Fachleute mit unterschiedlichen Hintergründen, verbunden durch das gemeinsame Interesse am Erbrecht und an seinen menschlichen Dimensionen.
Markus Heller
Leiter Erbrecht
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Schweizer und internationales Erbrecht. Langjährige Erfahrung in der Begleitung von Familien mit grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen.
Clara Steinberg
Nachlassplanung & Philanthropie
Fachfrau für Stiftungsrecht und gemeinnützige Strukturen. Unterstützt Mandanten bei der Verbindung persönlicher Nachfolge mit gesellschaftlichem Engagement.
Jonas Rüegg
Erbengemeinschaften & Teilung
Spezialist für die Begleitung von Erbengemeinschaften – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur einvernehmlichen oder gerichtlichen Erbteilung.
Qualitätsstandards
Unsere Arbeitsweise orientiert sich an klar definierten Massstäben, die für unsere Mandanten Verlässlichkeit und Transparenz schaffen.
Mitglied des Schweizer Anwaltsverbands
Alle Rechtsanwälte bei Rigiblick sind im kantonalen Anwaltsregister eingetragen und unterliegen den Standesregeln des SAV.
Datenschutz nach nDSG
Wir verarbeiten Personendaten ausschliesslich nach den Anforderungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes und der DSGVO, soweit anwendbar.
Schriftliche Mandatsvereinbarungen
Jeder Auftrag wird schriftlich vereinbart. Umfang, Honorar und Verantwortlichkeiten sind vor Beginn der Arbeit transparent geregelt.
Regelmässige Fortbildung
Das Erbrecht ändert sich. Unser Team bildet sich kontinuierlich fort, insbesondere im internationalen Privatrecht und im Stiftungsrecht.
Berufshaftpflichtversicherung
Rigiblick verfügt über eine dem Tätigkeitsumfang entsprechende Berufshaftpflichtversicherung. Das schützt unsere Mandanten bei unvorhergesehenen Fehlern.
Unabhängige Beratung
Rigiblick ist unabhängig von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern. Unsere Empfehlungen orientieren sich ausschliesslich an den Interessen der Mandanten.
Fachkompetenz im Schweizer Erbrecht
Das Schweizer Erbrecht ist eines der ausgefeiltesten Rechtssysteme in Europa. Es verbindet den Schutz der nächsten Angehörigen durch Pflichtteilsansprüche mit einer vergleichsweise weitreichenden Testierfreiheit. Diese Balance zu verstehen und zum Vorteil unserer Mandanten zu nutzen, ist das Herzstück unserer Tätigkeit.
Besondere Relevanz hat das Erbrecht für Familien mit internationalen Bezügen. Die Schweiz empfängt viele qualifizierte Fachleute und Unternehmer aus dem Ausland, die hier ihren Lebensmittelpunkt begründen. Für diese Personen stellen sich Fragen, die standardmässige Nachlassplanungen nicht beantworten: Welches Recht gilt für meinen Nachlass? Kann ich mein ausländisches Testament in der Schweiz verwenden? Wie verhält sich das Schweizer Erbrecht zu meinem Heimatrecht?
Rigiblick verfügt über die nötige Erfahrung, diese Fragen präzise und nachvollziehbar zu beantworten. Dabei arbeiten wir, wo erforderlich, mit Fachleuten aus den jeweiligen Heimatländern unserer Mandanten zusammen, damit keine rechtliche Lücke entsteht.
Für Erbengemeinschaften bieten wir einen strukturierten Prozess, der von der ersten Inventaraufnahme über die Klärung offener Ansprüche bis zur abschliessenden Erbteilung führt. Oft lassen sich Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft durch frühzeitige rechtliche Klarheit vermeiden oder abmildern.
Philanthropisch orientierte Nachfolgeplanung ist ein wachsendes Feld. Immer mehr Menschen möchten nicht nur für ihre Familie vorsorgen, sondern auch einen bleibenden Beitrag für die Gesellschaft leisten. Rigiblick begleitet diese Vorhaben mit juristischer Sorgfalt und dem nötigen Respekt für die persönlichen Motivationen dahinter.
Lernen Sie uns kennen
Ein unverbindliches Erstgespräch gibt Ihnen einen klaren Eindruck davon, wie wir arbeiten und ob Rigiblick das Richtige für Ihr Anliegen ist.
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